Der "Prämiengutschein" dient der Ko-Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung. Die Höhe des Gutscheins kann ab dem 01.01.2010 bis zu 500 Euro (bzw. max. 154 Euro bei den bis zum 31.12.2009 ausgestellten Prämiengutscheinen) betragen, wenn Sie mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil leisten. Voraussetzung ist eine Beratung und dass Ihr Einkommen eine gewisse Grenze nicht überschreitet.