Der virtuelle Ratgeber

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Das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) wurde in Hinblick auf die Bildungsprämie ergänzt. Ab 2009 ist es möglich, die Kosten für eine berufliche Weiterbildung aus dem Ansparguthaben schon vor dem Ende der Sperrfrist zu entnehmen. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Diese Komponente der Bildungsprämie heißt "Weiterbildungssparen".

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